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Die Abfertigung "Alt" ist ja ein Auslaufmodell.

Sie wurde per 1.1.2003 auf die MVK Mitarbeiter Vorsorge Kassen umgestellt. Für die bestehenden Abfertigungsansprüche der Eintritte vor 2003 können nach wie vor Wertpapiere gekauft und Rückstellung gebildet werden. Damit ist einerseits ein gewisser Aufwand, andererseits aber auch ein Risiko verbunden, ob diese Werte ausreichend und zum Zeitpunkt der Abfertigung dann auch tatsächlich liquide sind.

Für liquide Unternehmen empfiehlt sich daher die Auslagerung der Abfertigungsvorsorge. Vereinfacht gesagt, werden die bestehenden Werte einem Versicherer übertragen, der sich ab diesem Zeitpunkt um die Veranlagung und um den erforderlichen Kapitalaufbau kümmert. Dafür bezahlt der Betrieb eine Prämie, die als Betriebsaufwand geltend gemacht werden kann. Die Abfertigung wird dann direkt vom Versicherer bezahlt.

Die Auslagerung hat neben der Liquidität noch zwei weitere positive Aspekte:
Zum einen verbessert sie das Bilanzbild erheblich, da anstelle der unbestimmten Rückstellungen ein ausgelagertes und vom Firmenschicksal unabhängiges Sondervermögen entsteht.
Zum anderen kann der den Betrieb verantwortlich Leitende im Fall eines Betriebsüberganges niemals zur persönlichen Haftung für die Abfertigung jener Ansprüche herangezogen werden, welche die Mitarbeiter in der Zeit vor dem Betriebsübergang erworben haben (5-jährige Nachhaftung laut AVRAG).