Diese Vorsorge kann für wesentlich beteiligte Gesellschafter, Gesellschafter Geschäftsführer mit Sperrminorität oder Vorstandsmitglieder einer AG auf Basis von Einzelverträgen errichtet werden.
Steuerlich bietet dieses Modell Vorteile bei der Köst sowie bei der Abfertigungszahlung selbst (6%).

