Die Pensionskassen gibt es bereits seit ca. 1990. Hier können bis zu zehn Prozent der Lohn- und Gehaltssumme vom Arbeitgeber aufgewendet werden. Für Ihn entsteht in der Ansparphase keine Steuer- und Beitragspflicht. In der Leistungsphase (Pension) ist dann der Arbeitnehmer steuerpflichtig. Vermutlich wird die Steuerprogression dann für ihn deutlich geringer sein. Außerdem besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, bis zu € 1.000,-- p.a. mit staatlicher Prämie noch zusätzlich selbst aufzuwenden (derzeit 8.5 Prozent Prämie).
Seit 23. September 2005 gibt es die neue Form der betrieblichen Kollektivversicherung. Sie entspricht im Wesentlichen der Pensionskasse. Der Unterschied liegt in der Form der Veranlagung sowie der Garantien: Die Pensionskasse veranlagt im Kapitalmarkt und kennt daher keinen garantierten Rechnungszins, Kapitalgarantie, Garantie der Rente und ähnliches. Die betriebliche Kollektivversicherung veranlagt nach den Regeln der Lebensversicherung und bietet alle oben genannten Garantien.

