Hier vereinbart die Firma mit den begünstigten Personen eine Zusatzpension auf den Zeitpunkt des gesetzlichen Pensionsantritts.
Die Beitragszahlungen sind für den Betrieb steuer- und beitragsfrei.
Voraussetzung ist die Formulierung einer rückstellungsfähigen Zusage. Dazu ist, gerade bei Familienangehörigen, die Angemessenheit im Fremdvergleich sowie ein Verhältnis zum Aktivbezug zu beachten. Der Kapitalaufbau erfolgt in der Regel über Wertpapierkauf sowie eine Lebensversicherung.
Wichtig ist auch die Verteilung des Risikos dieser Zusatzpension:
Frühere leistungsorientierte Zusagen (die Firma verpflichtet sich zu einer der Höhe nach bestimmten Leistung) sind problematisch. Heute üblich sind beitragsorientierte Zusagen, in der auch der Arbeitnehmer ein gewisses Risiko der Veranlagung und Auszahlung trägt. Diese Zusagen können auch vom jeweiligen Betriebserfolg abhängig gemacht werden.
Während der Laufzeit derartiger Zusagen verändern sich die Gewinnbeteiligungen der Rückdeckungsversicherungen sowie deren Rententafeln. Die Pensionszusage sollte daher laufend beobachtet und den gegebenen Verhältnissen angepasst werden, um nicht am Ende der Laufzeit überrascht zu werden.

