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Hier besteht die Möglichkeit, lohnsteuerfrei für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bis zu € 300,-- pro Jahr als Direktzusage aufzuwenden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine derartige Zusage auch von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit werden.

Voraussetzung ist die Bildung einer logischen, nicht diskriminierenden Gruppe von Begünstigten (z.B. alle MitarbeiterInnen ab Übernahme in das unbefristete Dienstverhältnis; alle mit mehr als 5 Dienstjahren; alle über 30; …)

Die Steuerfreiheit bezieht sich sowohl auf die Ansparphase während der Beschäftigung, als auch auf die Auszahlungsphase während der Rente.