Dr. Hackspiel und Partner GmbH
Grundsätzliches zur Privaten Krankenversicherung

Die in letzter Zeit besonders von Politikern wieder hochgespielte Diskussion um die „Zwei-Klassen-Medizin“ halte ich für eine heuchlerische Doppelmoral:  Auf der einen Seite tragen die Privatversicherten über eine Milliarde Euro zum österreichischen Spitalswesen bei. Ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung der Qualität unserer Krankenhäuser und deren Ärzten. Auf der anderen Seite ist auch bekannt, dass deutlich mehr als die Hälfte der in Österreich verkauften Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel nicht von den Krankenkassen, sondern von den Patienten selbst bezahlt werden. Denken Sie nur an Brillen, Zahnarztrechnungen, Physiotherapien, alternative / homöopathische Medikamente, …
Darüber hinaus ist auch eine klare Entwicklung bei den niedergelassenen Ärzten zum privaten Wahlarzt festzustellen. Manche Kassenstellen – auch in Vorarlberg – sind derzeit gar nicht besetzt!  Die gesetzlichen Pflichtversicherungen haben auch nicht die Verpflichtung, alle privat für sinnvoll erachteten Therapien zu bezahlen. So ist z.B. im § 133, Abs. 2 des ASVG ausdrücklich festgelegt, was die GKK zu bezahlen hat: „Die Krankenbehandlung muss ausreichend und zweckmäßig sein, “sie darf jedoch das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“.

Etwas anders ist hier das System der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA). Sie trägt in ihrem System der Beitrags- und Leistungspflicht den unterschiedlichen Grundlagen der Versicherten Rechnung: Sie kennt das System des Sachleisters als Basisversorgung und darüber hinaus für eine höhere Beitragszahlung auch das System des Geldleisters mit deutlichen höheren Leistungen sowohl im Spitalsbereich, als auch im niedergelassenen Bereich der Ärzte, Physiotherapeuten, Heil- und Hilfsmittel. Auch kennt die SVA die Selbstverantwortung in der Gesundheitserhaltung: Für Versicherte, die bestimmte gesundheitliche Werte aufweisen oder daran arbeiten, ihre Gesundheit zu verbessern, gibt es Vergünstigungen bei den Selbstbehalten.
Nach meinem Dafürhalten geht es auch nicht um eine „Zwei-Klassen-Medizin“, sondern um Wahlmöglichkeiten, Vorsorgen für seine Gesundheitsversorgung zu treffen. Außer Streit muss dabei stehen, dass jeder Pflichtversicherte in Österreich den gleichen Zugang zur medizinischen Versorgung auf Basis der Definition des § 133, abs. 2 ASVG erhält (siehe oben). Aber was soll schlecht daran sein, wenn ich einen erheblichen Beitrag für das System zahle, um mir im Bedarfsfall den Termin, das Krankenhaus, den Arzt, die Art der Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und ähnliche Annehmlichkeiten zu sichern?

 

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