Dr. Hackspiel und Partner GmbH
Sonderfall E-Bike

Immer populärer, aber versicherungs-technisch unter Umständen schwierig ist das E-Bike: Als Elektro-Fahrrad, E-Bike oder Pedelec (Abkürzung für Pedal-Electric-Vehicle) gilt in Österreich ein Fahrrad mit Tretunterstützung. Ein auf Vorder- oder Hinterrad platzierter Elektromotor schaltet sich automatisch ein, wenn man die Pedale tritt. Bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h schaltet sich dieser Motor automatisch wieder ab. Die Leistung des E-Motors darf 600 Watt nicht übersteigen. Diese E-Bikes sind normalerweise bei Verwendung in Österreich in Ihrer privaten Haushaltsversicherung eingeschlossen.

Jetzt wird´s interessant: Bei einer höheren Leistung würde das E-Bike nicht mehr als Fahrrad, sondern als Moped gelten, damit würden auch die (strengeren) Gesetze wie Ausweis-, Helm- und mitunter sogar eine Zulassungspflicht zur Anwendung kommen. Eine Übersicht, wo und wie E-Bikes betrieben werden würden, liefert der ÖAMTC. Gerade bei uns im grenznahen Raum sollte Sie Bescheid wissen, da die Regelungen über der Grenze schon wieder unterschiedlich zu unseren sind.

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