Liechtenstein
Wir bieten kompetente Beratung rund um Vermögensaufbau und -sicherung in Liechtenstein. Gemeinsam mit Ihnen und unseren Partnern entwickeln wir für Sie eine optimale Lösung!
Die fürstlichen Vorteile:
Vorteil der „Anlagefreiheit“
Gemäß liechtensteinischem Recht besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer fondsgebundenen Lebensversicherung, Aktien und/oder das eigene, bereits bestehende Wertpapierdepot als Prämie in die Versicherung einzubringen. Es bestehen in Liechtenstein keinerlei Anlagerestriktionen
Vorteil der Steuerfreiheit
Die Versicherungssumme fließt unter Einhaltung der gesetzlichen Erfordernisse (wie beispielsweise Mindestlaufzeit des Vertrages, etc.) dem Begünstigten steuerfrei zu.
Vorteil, dass die Versicherung nicht den Konkurs fällt Bei Begünstigung naher Angehöriger fällt gemäß liechtensteinischem Versicherungsrecht die Versicherung nicht in die Konkursmasse des Versicherungsnehmers.
Vorteil, dass die Versicherung nicht in den Nachlass fällt Werden Dritte (also nicht der Versicherungsnehmer) als Begünstigte eingesetzt, fällt die Versicherung nicht in den Nachlass. Auch wird die Leistung selbst dann ausbezahlt, wenn die Erbschaft (z.B. wegen Überschuldung) ausgeschlagen wird. Oft langwierige Nachlassverfahren können so vermieden werden.
Vorteil des Versicherungsgeheimnisses
Das Versicherungsgeheimnis in Liechtenstein verpflichtet, analog dem Bankgeheimnis, sämtliche Mitarbeiter einer Versicherungsgesellschaft zu absoluter Diskretion und Geheimhaltung aller Informationen, die einen Kunden betreffen.
Vorteil der flexiblen Gestaltung der Bezugsrechte
Die Gestaltung der Bezugsrechte ist völlig flexibel und kann jederzeit geändert werden. Es sind so „stiftungsähnliche“ Konstruktionen möglich.

