Dr. Hackspiel und Partner GmbH
Mitversichern eines Kindes bis zum 27. Lebensjahr

In Kürze startet ein neues Schul- bzw. Studienjahr und damit macht man sich auch Gedanken über die Mitversicherung des eigenen Kindes. Mit der Matura endet für die meisten Beteiligten die eigentliche Schulausbildung. Dies führt in Verbindung mit dem 18. Geburtstag dazu, dass die Mitversicherung in der Krankenversicherung der Kinder grundsätzlich endet.

„Die SVA kann den Versicherungsschutz allerdings rasch und unkompliziert verlängern,“ so Alexander Herzog, Obmann-Stv. der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA). Wenn der Sohn oder die Tochter erst nach der Matura volljährig werden, so endet der Versicherungsschutz nicht mit der Matura, sondern erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres.

„Wenn der Sohn oder die Tochter jetzt im Herbst den Präsenz- oder Zivildienst noch vor sich hat oder studieren möchte, dann können SVA Versicherte eine Kopie des Maturazeugnisses und eine kurze Information über die Weiterbildungspläne ihres Kindes an die SVA schicken. Die SVA verlängert die Mitversicherung dann vorläufig entsprechend”, erklärt Herzog anlässlich des Schulbeginns.

Eine derartige Mitversicherung aufgrund einer Schul- oder Berufsausbildung ist maximal bis zum vollendeten 27. Lebensjahr möglich. Voraussetzung ist der Bezug von Familienbeihilfe für das Kind oder der Nachweis des Studienerfolges. Der Versicherungsschutz ist – wie bei unter 18-jährigen Kindern – frei von Beiträgen und Selbstbehalten.

Für den Fall, dass das Kind nach der Schulausbildung nicht sofort eine Arbeitsstelle findet oder nicht gleich die weitere Berufsausbildung beginnen kann, bietet die SVA auch die Möglichkeit, den Versicherungsschutz zu verlängern. Es wird dabei zwischen Erwerbslosigkeit und Erwerbsunfähigkeit unterschieden.

„Im Fall der Erwerbslosigkeit kann die SVA die Mitversicherung um bis zu 24 Monate weiter verlängern. Voraussetzung ist allerdings, dass das Kind seit dem 18. Geburtstag oder dem Schulabschluss ohne Beschäftigung ist“, meint Herzog.

Der andere Fall ist die Erwerbsunfähigkeit. Sollte ein Kind aus gesundheitlichen Gründen zur Gänze erwerbsunfähig sein, dann verlängert die SVA die Mitversicherung auch über das 18. Lebensjahr hinaus. Es gibt dann auch kein Versicherungsende mit 27 Jahren. Der Versicherungsschutz besteht solange weiter, solange die Erwerbsunfähigkeit vorliegt.

Selbständige erhalten beim Versicherungsservice ihrer SVA Landesstelle nähere Auskünfte: Telefonnummern und E-Mail-Adressen finden Sie auf der SVA-Homepage: www.svagw.at

 

SVA – Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft
Die SVA ist der Sozialversicherungsträger für Österreichs Selbständige und betreut als gesetzliche Krankenversicherung rund 775.000 Kunden, davon 390.000 aktiv Erwerbstätige, 146.000 Pensionisten und 239.000 Angehörige. Als gesetzliche Pensionsversicherung ist die SVA für 416.000 Versicherte zuständig.

 

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